Kreisfreie Stadt in Mecklenburg-Vorpommern

Sozialamt Rostock

Für alle Kommunen im Gebiet von Kreisfreie Stadt Rostock gilt eine gemeinsame Zuständigkeit in der Sozialhilfe. Diese Seite fasst sie zusammen.

  • Einwohner210.795
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel13003
  • Orte im Verzeichnis1

Zuständigkeit auf einen Blick

Kreisfreie Stadt Rostock ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.

Überörtlicher Träger ist in Mecklenburg-Vorpommern Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V). Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

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Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick