Bundesland

Sozialämter in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V).

Zuständigkeit

Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.

  • Kreise und kreisfreie Städte8
  • Übliche AmtsbezeichnungSozialamt oder Fachdienst Soziales

Offizielle Quelle

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