Sozialamt Mecklenburg-Vorpommern
Sozialamt Parchim
Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Parchim hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.
Kurze Antwort
Anträge aus Parchim bearbeitet Landkreis Ludwigslust-Parchim als örtlicher Träger der Sozialhilfe.
- Einwohner18.270
- Statuskreisangehörig
- KreisLudwigslust-Parchim
- BundeslandMecklenburg-Vorpommern
Welche Stelle entscheidet?
Parchim ist kreisangehörig. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim, der über Anträge nach dem SGB XII entscheidet. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Verbandsgemeinden, Ämter oder Samtgemeinden Anträge häufig entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.
Mit etwa 18.270 Einwohnern ist Parchim eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Fachstelle ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim umfasst insgesamt rund 212.373 Einwohner.
Für Parchim gilt die Landesregelung von Mecklenburg-Vorpommern: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise und kreisfreie Städte, die überörtliche Zuständigkeit bei Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V). Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Parchim
- Offizielles Portal Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:
- Postleitzahl19370
- Vorwahl03871
Leistungen im Überblick
Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Übernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Anträge aus Parchim dürfen bei jeder Behörde abgegeben werden. Nach § 16 SGB I muss die annehmende Stelle sie weiterleiten, und das Datum der ersten Abgabe bleibt maßgeblich.
Der Nachranggrundsatz bedeutet nicht, dass ein Antrag zurückgestellt werden darf. Das Amt muss vorläufig leisten und die Kosten anschließend beim vorrangigen Träger erstatten lassen.
Beträge und Rechengrößen
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.
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Was oft gefragt wird
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.
Muss ich Änderungen melden?
Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.
Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.