Sozialamt Mecklenburg-Vorpommern

Sozialamt Parchim

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Parchim hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Anträge aus Parchim bearbeitet Landkreis Ludwigslust-Parchim als örtlicher Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner18.270
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLudwigslust-Parchim
  • BundeslandMecklenburg-Vorpommern

Welche Stelle entscheidet?

Parchim ist kreisangehörig. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim, der über Anträge nach dem SGB XII entscheidet. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Verbandsgemeinden, Ämter oder Samtgemeinden Anträge häufig entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.

Mit etwa 18.270 Einwohnern ist Parchim eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Fachstelle ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim umfasst insgesamt rund 212.373 Einwohner.

Für Parchim gilt die Landesregelung von Mecklenburg-Vorpommern: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise und kreisfreie Städte, die überörtliche Zuständigkeit bei Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V). Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl19370
  • Vorwahl03871

Leistungen im Überblick

Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Antragstellung Schritt für Schritt

Anträge aus Parchim dürfen bei jeder Behörde abgegeben werden. Nach § 16 SGB I muss die annehmende Stelle sie weiterleiten, und das Datum der ersten Abgabe bleibt maßgeblich.

Der Nachranggrundsatz bedeutet nicht, dass ein Antrag zurückgestellt werden darf. Das Amt muss vorläufig leisten und die Kosten anschließend beim vorrangigen Träger erstatten lassen.

Beträge und Rechengrößen

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.

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Was oft gefragt wird

Kann ich den Antrag online stellen?

Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.