Sozialamt Mecklenburg-Vorpommern
Sozialamt Grevesmühlen
Diese Seite bündelt, was für Grevesmühlen zur Zuständigkeit in der Sozialhilfe gilt. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber dabei, mit der richtigen Frage an der richtigen Stelle anzukommen.
Kurze Antwort
Grevesmühlen gehört zu Landkreis Nordwestmecklenburg. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
- Einwohner10.398
- Statuskreisangehörig
- KreisNordwestmecklenburg
- BundeslandMecklenburg-Vorpommern
Welche Stelle entscheidet?
Grevesmühlen gehört zum Landkreis Nordwestmecklenburg. Dessen Sozialverwaltung ist zuständig für Anträge nach dem SGB XII. Die örtliche Verwaltung in Grevesmühlen kann Anträge entgegennehmen; entschieden wird auf Kreisebene.
Grevesmühlen zählt rund 10.398 Einwohner. Wer hier einen Antrag stellt, sollte sich die Abgabe bestätigen lassen, weil der Vorgang anschließend weitergeleitet wird. Mit rund 158.449 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.
In Mecklenburg-Vorpommern sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V). Für Menschen in Grevesmühlen heißt das: Existenzsichernde Leistungen laufen kommunal, Teilhabeleistungen häufig eine Ebene darüber. Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Grevesmühlen
- Offizielles Portal Landkreis Nordwestmecklenburg
- Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Was das konkret bedeutet
Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:
- Postleitzahl23936
- Vorwahl03881
Welche Leistungen es gibt
Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenDer Weg zum Antrag
In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Nordwestmecklenburg von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.
Vor jeder Bewilligung prüft das Amt, ob andere Stellen zuständig sind. Erst wenn vorrangige Ansprüche ausgeschöpft sind, greift die Sozialhilfe.
Die Zahlen für 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.
Muss ich Änderungen melden?
Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.