Sozialamt Mecklenburg-Vorpommern
Sozialamt Pasewalk
Die Sozialhilfe folgt dem Nachrangprinzip und einer strikt kommunalen Zuständigkeit. Was das für Menschen in Pasewalk praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.
Kurze Antwort
Pasewalk gehört zu Landkreis Vorpommern-Greifswald. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
- Einwohner9.785
- Statuskreisangehörig
- KreisVorpommern-Greifswald
- BundeslandMecklenburg-Vorpommern
Welche Stelle entscheidet?
Zuständig für Pasewalk ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Weil in Mecklenburg-Vorpommern zwischen Gemeinde und Kreis häufig eine Verbands- oder Amtsebene liegt, ist die erste Anlaufstelle vor Ort nicht automatisch die entscheidende Behörde.
Pasewalk zählt rund 9.785 Einwohner. Wer hier einen Antrag stellt, sollte sich die Abgabe bestätigen lassen, weil der Vorgang anschließend weitergeleitet wird. Der zuständige Kreis zählt rund 237.355 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.
Landesrechtlich sind in Mecklenburg-Vorpommern Landkreise und kreisfreie Städte zuständig, ergänzt um Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Pasewalk. Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Pasewalk
- Offizielles Portal Landkreis Vorpommern-Greifswald
- Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Was das konkret bedeutet
Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:
- Postleitzahl17309
- Vorwahl03973
Das leistet die Sozialhilfe
Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.
Wohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Nach der Abgabe prüft Landkreis Vorpommern-Greifswald zunächst Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Dauert das länger, kann bei feststehendem Anspruch ein Vorschuss nach § 42 SGB I verlangt werden.
Der Nachranggrundsatz bedeutet nicht, dass ein Antrag zurückgestellt werden darf. Das Amt muss vorläufig leisten und die Kosten anschließend beim vorrangigen Träger erstatten lassen.
Beträge und Rechengrößen
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.
Nachbarorte
Fragen und Antworten
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Mecklenburg-Vorpommern ist Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.
Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?
Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Vorpommern-Greifswald, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.