Sozialamt Mecklenburg-Vorpommern

Sozialamt Anklam

Diese Seite bündelt, was für Anklam zur Zuständigkeit in der Sozialhilfe gilt. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber dabei, mit der richtigen Frage an der richtigen Stelle anzukommen.

Kurze Antwort

Anklam gehört zu Landkreis Vorpommern-Greifswald. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner12.363
  • Statuskreisangehörig
  • KreisVorpommern-Greifswald
  • BundeslandMecklenburg-Vorpommern

Welche Stelle entscheidet?

Für Anklam entscheidet nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis Vorpommern-Greifswald als örtlicher Träger der Sozialhilfe. Der Weg führt in Mecklenburg-Vorpommern oft über die Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die als Annahmestelle dient.

In Anklam leben ungefähr 12.363 Menschen. Für Sozialleistungen bedeutet das in aller Regel: erste Auskunft vor Ort, Entscheidung eine Ebene höher. Insgesamt leben im Landkreis Vorpommern-Greifswald etwa 237.355 Menschen.

Die Aufgabenteilung in Mecklenburg-Vorpommern sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Anklam am Ende geht. Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Die Basisdaten zu Anklam auf einen Blick:

  • Postleitzahl17389, 17392
  • Vorwahl03971

Welche Leistungen es gibt

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

Der Weg zum Antrag

Der Antrag muss nicht auf einem Formular stehen. Ein datierter Brief mit Namen, Anschrift und der Bitte um Leistungen reicht aus, um den Anspruch dem Grunde nach zu sichern. Alles Weitere klärt Landkreis Vorpommern-Greifswald im Verfahren.

Der Nachranggrundsatz bedeutet nicht, dass ein Antrag zurückgestellt werden darf. Das Amt muss vorläufig leisten und die Kosten anschließend beim vorrangigen Träger erstatten lassen.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.

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Fragen und Antworten

Wo stelle ich in Anklam einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Vorpommern-Greifswald. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.