Sozialamt Mecklenburg-Vorpommern

Sozialamt Heringsdorf

Die Sozialhilfe folgt dem Nachrangprinzip und einer strikt kommunalen Zuständigkeit. Was das für Menschen in Heringsdorf praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.

Kurze Antwort

Anträge aus Heringsdorf bearbeitet Landkreis Vorpommern-Greifswald als örtlicher Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner8.240
  • Statuskreisangehörig
  • KreisVorpommern-Greifswald
  • BundeslandMecklenburg-Vorpommern

Welche Stelle entscheidet?

Heringsdorf gehört zum Landkreis Vorpommern-Greifswald. Dessen Sozialverwaltung ist zuständig für Anträge nach dem SGB XII. Die örtliche Verwaltung in Heringsdorf kann Anträge entgegennehmen; entschieden wird auf Kreisebene.

In Heringsdorf leben ungefähr 8.240 Menschen. Für Sozialleistungen bedeutet das in aller Regel: erste Auskunft vor Ort, Entscheidung eine Ebene höher. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald umfasst insgesamt rund 237.355 Einwohner.

Landesrechtlich sind in Mecklenburg-Vorpommern Landkreise und kreisfreie Städte zuständig, ergänzt um Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Heringsdorf. Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:

  • Postleitzahl17419, 17424, 17429
  • Vorwahl038378
  • Kfz-KennzeichenOVP

Welche Leistungen es gibt

Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.

Antragstellung Schritt für Schritt

Wer aus Heringsdorf einen Antrag stellt, sollte die Abgabe belegen können. Persönliche Abgabe mit Quittung, Einwurfeinschreiben oder Fax mit Sendebericht sind im Streitfall belastbar, eine einfache E-Mail eher nicht.

Zwischen Jobcenter und Sozialamt darf niemand hin und her geschickt werden. Bleibt die Zuständigkeit offen, muss die zuerst angegangene Stelle vorläufig leisten.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.

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Fragen und Antworten

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Wo stelle ich in Heringsdorf einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Vorpommern-Greifswald. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.