Sozialamt Mecklenburg-Vorpommern
Sozialamt Friedland
Sozialhilfe ist in Deutschland kommunal organisiert. Für Friedland bedeutet das eine klare Zuordnung, die sich aus der Kreiszugehörigkeit ergibt. Nachfolgend steht, welche Behörde entscheidet, welche Leistungen dazugehören und worauf beim Antrag zu achten ist.
Kurze Antwort
Örtlicher Träger der Sozialhilfe für Friedland ist Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, nicht die Gemeindeverwaltung.
- Einwohner6.550
- Statuskreisangehörig
- KreisMecklenburgische Seenplatte
- BundeslandMecklenburg-Vorpommern
Welche Stelle entscheidet?
Friedland ist kreisangehörig. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der über Anträge nach dem SGB XII entscheidet. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Verbandsgemeinden, Ämter oder Samtgemeinden Anträge häufig entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.
Friedland hat rund 6.550 Einwohner. Für die meisten Leistungen führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus. Insgesamt leben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte etwa 261.733 Menschen.
Die Aufgabenteilung in Mecklenburg-Vorpommern sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Friedland am Ende geht. Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Friedland
- Offizielles Portal Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:
- Postleitzahl17098
- Vorwahl039601, 039606
- Kfz-KennzeichenMST
Welche Leistungen es gibt
Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:
Wohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenSo läuft der Antrag
Der Antrag muss nicht auf einem Formular stehen. Ein datierter Brief mit Namen, Anschrift und der Bitte um Leistungen reicht aus, um den Anspruch dem Grunde nach zu sichern. Alles Weitere klärt Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Verfahren.
Bevor Vermögen eingesetzt wird, prüft das Amt vorrangige Leistungen. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rücklagen geschützt bleiben und welche nicht.
Die Zahlen für 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.
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Fragen und Antworten
Wo stelle ich in Friedland einen Antrag auf Sozialhilfe?
Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.
Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?
Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Mecklenburg-Vorpommern ist Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.