Sozialamt Mecklenburg-Vorpommern

Sozialamt Friedland

Sozialhilfe ist in Deutschland kommunal organisiert. Für Friedland bedeutet das eine klare Zuordnung, die sich aus der Kreiszugehörigkeit ergibt. Nachfolgend steht, welche Behörde entscheidet, welche Leistungen dazugehören und worauf beim Antrag zu achten ist.

Kurze Antwort

Örtlicher Träger der Sozialhilfe für Friedland ist Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, nicht die Gemeindeverwaltung.

  • Einwohner6.550
  • Statuskreisangehörig
  • KreisMecklenburgische Seenplatte
  • BundeslandMecklenburg-Vorpommern

Welche Stelle entscheidet?

Friedland ist kreisangehörig. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der über Anträge nach dem SGB XII entscheidet. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Verbandsgemeinden, Ämter oder Samtgemeinden Anträge häufig entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.

Friedland hat rund 6.550 Einwohner. Für die meisten Leistungen führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus. Insgesamt leben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte etwa 261.733 Menschen.

Die Aufgabenteilung in Mecklenburg-Vorpommern sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Friedland am Ende geht. Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:

  • Postleitzahl17098
  • Vorwahl039601, 039606
  • Kfz-KennzeichenMST

Welche Leistungen es gibt

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

So läuft der Antrag

Der Antrag muss nicht auf einem Formular stehen. Ein datierter Brief mit Namen, Anschrift und der Bitte um Leistungen reicht aus, um den Anspruch dem Grunde nach zu sichern. Alles Weitere klärt Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Verfahren.

Bevor Vermögen eingesetzt wird, prüft das Amt vorrangige Leistungen. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rücklagen geschützt bleiben und welche nicht.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.

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Fragen und Antworten

Wo stelle ich in Friedland einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?

Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Mecklenburg-Vorpommern ist Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.