Sozialamt Mecklenburg-Vorpommern

Sozialamt Wittenburg

Die Sozialhilfe folgt dem Nachrangprinzip und einer strikt kommunalen Zuständigkeit. Was das für Menschen in Wittenburg praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.

Kurze Antwort

Wittenburg gehört zu Landkreis Ludwigslust-Parchim. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner6.418
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLudwigslust-Parchim
  • BundeslandMecklenburg-Vorpommern

Wer ist zuständig?

Wittenburg gehört zum Landkreis Ludwigslust-Parchim. Dessen Sozialverwaltung ist zuständig für Anträge nach dem SGB XII. Die örtliche Verwaltung in Wittenburg kann Anträge entgegennehmen; entschieden wird auf Kreisebene.

Mit etwa 6.418 Einwohnern gehört Wittenburg zu den kleineren Kommunen. Die Beratung vor Ort ist häufig ehrenamtlich oder über Verbände organisiert. Mit rund 212.373 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.

In Mecklenburg-Vorpommern sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V). Für Menschen in Wittenburg heißt das: Existenzsichernde Leistungen laufen kommunal, Teilhabeleistungen häufig eine Ebene darüber. Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Einordnung

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Wittenburg:

  • Postleitzahl19243
  • Vorwahl038848, 038852
  • Kfz-KennzeichenHGN, LBZ, LUP

Das leistet die Sozialhilfe

Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.

So läuft der Antrag

In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Ludwigslust-Parchim von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.

Vor jeder Bewilligung prüft das Amt, ob andere Stellen zuständig sind. Erst wenn vorrangige Ansprüche ausgeschöpft sind, greift die Sozialhilfe.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.

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Was oft gefragt wird

Wo stelle ich in Wittenburg einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Ludwigslust-Parchim. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?

Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Ludwigslust-Parchim, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Mecklenburg-Vorpommern ist Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.