Sozialamt Mecklenburg-Vorpommern

Sozialamt Malchow

Diese Seite bündelt, was für Malchow zur Zuständigkeit in der Sozialhilfe gilt. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber dabei, mit der richtigen Frage an der richtigen Stelle anzukommen.

Kurze Antwort

Für Sozialhilfe in Malchow ist Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner5.961
  • Statuskreisangehörig
  • KreisMecklenburgische Seenplatte
  • BundeslandMecklenburg-Vorpommern

Wer ist zuständig?

Für Malchow entscheidet nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als örtlicher Träger der Sozialhilfe. Der Weg führt in Mecklenburg-Vorpommern oft über die Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die als Annahmestelle dient.

Rund 5.961 Menschen leben in Malchow. In dieser Größenordnung liegt die gesamte Sozialverwaltung auf der übergeordneten Ebene. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte umfasst insgesamt rund 261.733 Einwohner.

Mecklenburg-Vorpommern hat die Sozialhilfe zwischen Landkreise und kreisfreie Städte und Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) aufgeteilt. Wer aus Malchow einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Die Basisdaten zu Malchow auf einen Blick:

  • Postleitzahl17213
  • Vorwahl039932

Leistungen im Überblick

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

So läuft der Antrag

In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.

Bevor Vermögen eingesetzt wird, prüft das Amt vorrangige Leistungen. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rücklagen geschützt bleiben und welche nicht.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.

Nachbarorte

Fragen und Antworten

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Mecklenburg-Vorpommern ist Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.