Kreisfreie Stadt in Mecklenburg-Vorpommern

Sozialamt Schwerin

Diese Übersicht zeigt, wie die Sozialhilfe im Gebiet von Kreisfreie Stadt Schwerin organisiert ist und welche Gemeinden zum Zuständigkeitsbereich zählen.

  • Einwohner98.733
  • TypKreisfreie Stadt
  • Kreisschlüssel13004
  • Orte im Verzeichnis1

Zuständigkeit auf einen Blick

Kreisfreie Stadt Schwerin ist kreisfreie stadt und damit zugleich Gemeinde und örtlicher Träger der Sozialhilfe. Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch werden von der Stadtverwaltung selbst entschieden.

Überörtlicher Träger ist in Mecklenburg-Vorpommern Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V). Der KSV M-V trägt die Eingliederungshilfe und Teile der Hilfe zur Pflege.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich

Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.

Leistungen im Überblick