Ratgeber
Wo es unabhängige Beratung gibt
Vor dem Gang ins Amt lohnt der Weg zu einer unabhängigen Stelle. Die Beratung ist in der Regel kostenlos.
Wohlfahrtsverbände
Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland beraten unabhängig vom Amt.
Sozialverbände
VdK und SoVD unterstützen Mitglieder auch im Widerspruchs- und Klageverfahren. Die Mitgliedsbeiträge sind niedrig, es gilt meist eine Wartezeit vor der ersten Vertretung.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Die EUTB berät kostenlos zu Rehabilitation und Teilhabe, unabhängig von Leistungsträgern und häufig von Betroffenen für Betroffene.
Pflegestützpunkte
Zu Pflegefragen beraten Pflegestützpunkte trägerneutral und helfen bei Anträgen an Pflegekasse und Sozialamt.
Beratungshilfe
Für anwaltliche Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragt werden. Es bleibt eine geringe Eigenbeteiligung.
Weitere Ratgeber
- Sozialamt oder Jobcenter: Wer ist zuständig?
- Antrag beim Sozialamt: Ablauf, Fristen und Unterlagen
- Widerspruch gegen einen Sozialamtsbescheid
- Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe
- Pflegeheim: Was bleibt, was zahlt das Sozialamt?
- Wohnkosten, Umzug und Zusicherung
- Wie sich die Grundsicherung zusammensetzt
- Ihre Rechte im Umgang mit dem Sozialamt
- Online-Anträge und digitale Verfahren