Ratgeber
Wohnkosten, Umzug und Zusicherung
Wer im Leistungsbezug umzieht, sollte vorher fragen. Sonst bleibt die Differenz dauerhaft am eigenen Regelbedarf hängen.
Angemessenheit
Jede Kommune legt in einem schlüssigen Konzept fest, welche Wohnkosten für welche Haushaltsgröße angemessen sind. Die Werte sind öffentlich und lassen sich beim Amt erfragen.
Kostensenkung
Sind die Kosten zu hoch, muss das Amt zunächst schriftlich zur Senkung auffordern und dabei den angemessenen Betrag nennen. Erst danach darf gekürzt werden, in der Regel nach sechs Monaten.
Zusicherung vor dem Umzug
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrags sollte die Zusicherung zu den neuen Kosten schriftlich vorliegen. Ohne sie trägt die leistungsberechtigte Person das Risiko.
Kaution und Umzugskosten
Mietkaution, Genossenschaftsanteile, Umzugswagen und doppelte Miete können übernommen werden, die Kaution meist als Darlehen. Auch hier gilt: vorher beantragen.
Mietschulden
Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit können Mietschulden übernommen werden, in der Regel als Darlehen. Bei Räumungsklage ist Eile geboten; ein Eilantrag beim Sozialgericht ist möglich.
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