Ratgeber
Wie sich die Grundsicherung zusammensetzt
Die Rechnung ist einfacher als ihr Ruf: Bedarf zusammenzählen, anrechenbares Einkommen abziehen, Differenz ist der Anspruch.
Schritt 1: Regelbedarf
Für jede Person die passende Regelbedarfsstufe ansetzen. Für 2026 gelten unveränderte Beträge, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird.
Schritt 2: Unterkunft und Heizung
Die tatsächlichen Kosten ansetzen, soweit angemessen. Bei mehreren Personen im Haushalt werden die Kosten nach Kopfteilen aufgeteilt.
Schritt 3: Mehrbedarfe
Zuschläge prüfen, etwa bei Merkzeichen G, bei Alleinerziehung, bei Schwangerschaft oder bei dezentraler Warmwasserbereitung.
Schritt 4: Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge werden übernommen, soweit sie angemessen sind. Bei freiwillig Versicherten ist das ein eigener Prüfpunkt.
Schritt 5: Einkommen abziehen
Vom bereinigten Einkommen bleibt der Betrag übrig, der auf den Gesamtbedarf angerechnet wird. Was der Bedarf darüber hinaus ausmacht, ist der Anspruch.
Weitere Ratgeber
- Sozialamt oder Jobcenter: Wer ist zuständig?
- Antrag beim Sozialamt: Ablauf, Fristen und Unterlagen
- Widerspruch gegen einen Sozialamtsbescheid
- Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe
- Pflegeheim: Was bleibt, was zahlt das Sozialamt?
- Wohnkosten, Umzug und Zusicherung
- Ihre Rechte im Umgang mit dem Sozialamt
- Wo es unabhängige Beratung gibt
- Online-Anträge und digitale Verfahren