Ratgeber

Wie sich die Grundsicherung zusammensetzt

Die Rechnung ist einfacher als ihr Ruf: Bedarf zusammenzählen, anrechenbares Einkommen abziehen, Differenz ist der Anspruch.

Schritt 1: Regelbedarf

Für jede Person die passende Regelbedarfsstufe ansetzen. Für 2026 gelten unveränderte Beträge, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird.

Schritt 2: Unterkunft und Heizung

Die tatsächlichen Kosten ansetzen, soweit angemessen. Bei mehreren Personen im Haushalt werden die Kosten nach Kopfteilen aufgeteilt.

Schritt 3: Mehrbedarfe

Zuschläge prüfen, etwa bei Merkzeichen G, bei Alleinerziehung, bei Schwangerschaft oder bei dezentraler Warmwasserbereitung.

Schritt 4: Kranken- und Pflegeversicherung

Beiträge werden übernommen, soweit sie angemessen sind. Bei freiwillig Versicherten ist das ein eigener Prüfpunkt.

Schritt 5: Einkommen abziehen

Vom bereinigten Einkommen bleibt der Betrag übrig, der auf den Gesamtbedarf angerechnet wird. Was der Bedarf darüber hinaus ausmacht, ist der Anspruch.

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