Ratgeber
Sozialamt oder Jobcenter: Wer ist zuständig?
Die häufigste Fehlleitung im deutschen Sozialsystem ist der Gang zur falschen Behörde. Die Trennlinie ist die Erwerbsfähigkeit.
Die Grundregel
Wer unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, ist erwerbsfähig und gehört zum Jobcenter. Die Leistung heißt dort seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Wer diese Grenze dauerhaft nicht erreicht oder die Regelaltersgrenze überschritten hat, gehört zum Sozialamt.
Der häufigste Irrtum
Krankheit allein macht nicht unzuständig. Auch wer langfristig krankgeschrieben ist, bleibt zunächst im SGB II, solange keine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt ist. Erst die Feststellung durch die Rentenversicherung verschiebt die Zuständigkeit.
Gemischte Haushalte
Leben erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Personen zusammen, kann ein Haushalt gleichzeitig mit Jobcenter und Sozialamt zu tun haben. Die Ämter müssen sich abstimmen; in der Praxis lohnt es, beide Anträge parallel zu stellen und auf die Weiterleitungspflicht hinzuweisen.
Weiterleitungspflicht
Nach § 16 SGB I muss jede Stelle einen Antrag entgegennehmen und an die zuständige Behörde weiterleiten. Das Datum der ersten Abgabe zählt. Lassen Sie sich die Abgabe deshalb immer quittieren.
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