Ratgeber

Pflegeheim: Was bleibt, was zahlt das Sozialamt?

Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil. Der Rest kommt aus Rente, Vermögen und, wenn es nicht reicht, aus der Hilfe zur Pflege.

Die Kostenbestandteile

Der Heimplatz setzt sich zusammen aus dem pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und optionalen Zusatzleistungen. Die Pflegekasse zahlt einen Festbetrag je Pflegegrad plus Leistungszuschläge, die mit der Verweildauer steigen.

Einsatz von Einkommen

Renten und andere Einkünfte werden bis auf einen Barbetrag zur freien Verfügung eingesetzt. Dieser Barbetrag ist gesetzlich geschützt und wird jährlich fortgeschrieben.

Ehepartner zu Hause

Bleibt ein Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung, wird geprüft, ob ihm genug zum Leben bleibt. Selbst genutztes Wohneigentum ist in dieser Konstellation regelmäßig geschützt.

Kinder in der Haftung

Erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen eines Kindes prüft das Amt Unterhalt. Das Amt darf vorher keine Auskunft über die Einkünfte verlangen, außer es liegen konkrete Anhaltspunkte für ein Überschreiten vor.

Antrag rechtzeitig

Der Antrag sollte gestellt werden, sobald absehbar ist, dass die eigenen Mittel nicht reichen. Rückwirkend zahlt das Amt grundsätzlich nicht.

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