Sozialamt Brandenburg
Sozialamt Angermünde
Für Angermünde beschreibt diese Seite den Weg von der Notlage zum Antrag: welche Stelle zuständig ist, welche Leistungen das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch bereithält und wo verbindliche Auskünfte zu bekommen sind.
Kurze Antwort
Angermünde gehört zu Landkreis Uckermark. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
- Einwohner13.775
- Statuskreisangehörig
- KreisUckermark
- BundeslandBrandenburg
Zuständigkeit auf einen Blick
Zuständig für Angermünde ist der Landkreis Uckermark. Weil in Brandenburg zwischen Gemeinde und Kreis häufig eine Verbands- oder Amtsebene liegt, ist die erste Anlaufstelle vor Ort nicht automatisch die entscheidende Behörde.
Angermünde zählt rund 13.775 Einwohner. Wer hier einen Antrag stellt, sollte sich die Abgabe bestätigen lassen, weil der Vorgang anschließend weitergeleitet wird. Mit rund 120.878 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.
Landesrechtlich sind in Brandenburg Landkreise und kreisfreie Städte zuständig, ergänzt um Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Angermünde. Das LASV ist zusätzlich für Schwerbehindertenrecht und soziale Entschädigung zuständig.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Angermünde
- Offizielles Portal Landkreis Uckermark
- Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Angermünde nützlich:
- Postleitzahl16278
- Vorwahl03331
Das leistet die Sozialhilfe
Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:
Wohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenDer Weg zum Antrag
Nach der Abgabe prüft Landkreis Uckermark zunächst Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Dauert das länger, kann bei feststehendem Anspruch ein Vorschuss nach § 42 SGB I verlangt werden.
Bevor Vermögen eingesetzt wird, prüft das Amt vorrangige Leistungen. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rücklagen geschützt bleiben und welche nicht.
Beträge und Rechengrößen
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.
Sozialämter in der Umgebung
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Brandenburg ist Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.
Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?
Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.