Sozialamt Sachsen-Anhalt

Sozialamt Barleben

Diese Übersicht fasst zusammen, wie die Sozialhilfe in Barleben organisiert ist. Sie beantwortet die Zuständigkeitsfrage, ordnet die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ein und verweist für verbindliche Auskünfte auf die offiziellen Stellen.

Kurze Antwort

Barleben gehört zu Landkreis Börde. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner9.238
  • Statuskreisangehörig
  • KreisBörde
  • BundeslandSachsen-Anhalt

Zuständigkeit auf einen Blick

Für Barleben entscheidet nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis Börde als örtlicher Träger der Sozialhilfe. Der Weg führt in Sachsen-Anhalt oft über die Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die als Annahmestelle dient.

Mit etwa 9.238 Einwohnern ist Barleben eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Fachstelle ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Insgesamt leben im Landkreis Börde etwa 167.924 Menschen.

Die Aufgabenteilung in Sachsen-Anhalt sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Barleben am Ende geht. Das Landesverwaltungsamt ist zugleich Versorgungsamt und bearbeitet Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Barleben nützlich:

  • Postleitzahl39179
  • Vorwahl039203
  • Kfz-KennzeichenBK

Das leistet die Sozialhilfe

Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.

Antragstellung Schritt für Schritt

Anträge aus Barleben dürfen bei jeder Behörde abgegeben werden. Nach § 16 SGB I muss die annehmende Stelle sie weiterleiten, und das Datum der ersten Abgabe bleibt maßgeblich.

Bevor Vermögen eingesetzt wird, prüft das Amt vorrangige Leistungen. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rücklagen geschützt bleiben und welche nicht.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Sozialämter in der Umgebung

Was oft gefragt wird

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Sachsen-Anhalt ist Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.