Sozialamt Rheinland-Pfalz
Sozialamt Bernkastel-Kues
Die Sozialhilfe folgt dem Nachrangprinzip und einer strikt kommunalen Zuständigkeit. Was das für Menschen in Bernkastel-Kues praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.
Kurze Antwort
Örtlicher Träger der Sozialhilfe für Bernkastel-Kues ist Landkreis Bernkastel-Wittlich, nicht die Gemeindeverwaltung.
- Einwohner7.205
- Statuskreisangehörig
- KreisBernkastel-Wittlich
- BundeslandRheinland-Pfalz
Welche Stelle entscheidet?
Bernkastel-Kues ist kreisangehörig. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Bernkastel-Wittlich, der über Anträge nach dem SGB XII entscheidet. In Rheinland-Pfalz nehmen Verbandsgemeinden, Ämter oder Samtgemeinden Anträge häufig entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.
Bernkastel-Kues ist mit rund 7.205 Einwohnern eine kleinere Gemeinde. Sozialleistungen werden hier nicht selbst beschieden; die Gemeinde ist Anlaufstelle, nicht Entscheidungsstelle. Mit rund 115.083 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.
Für Bernkastel-Kues gilt die Landesregelung von Rheinland-Pfalz: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise und kreisfreie Städte, die überörtliche Zuständigkeit bei Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). In Rheinland-Pfalz nehmen Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden häufig Anträge entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Bernkastel-Kues
- Offizielles Portal Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Bernkastel-Kues nützlich:
- Postleitzahl54470
- Vorwahl06531
- Kfz-KennzeichenBKS, WIL
Leistungen im Überblick
Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Übernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenSo läuft der Antrag
Der Weg beginnt mit der Kenntnis des Trägers. Sobald Landkreis Bernkastel-Wittlich weiß, dass jemand seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, läuft die Leistung nach § 18 SGB XII an. Ein förmlicher Antrag ist dafür nicht zwingend.
Wer noch andere Ansprüche hat, verliert die Sozialhilfe nicht automatisch. Sie füllt die Lücke, die nach Anrechnung aller vorrangigen Leistungen bleibt.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.
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Fragen und Antworten
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Zählt mein Erspartes?
Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.