Sozialamt Saarland
Sozialamt Bous
Die Sozialhilfe folgt dem Nachrangprinzip und einer strikt kommunalen Zuständigkeit. Was das für Menschen in Bous praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.
Kurze Antwort
Zuständig für Bous ist die Sozialverwaltung des Landkreis Saarlouis. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.
- Einwohner7.058
- Statuskreisangehörig
- KreisSaarlouis
- BundeslandSaarland
Welche Stelle entscheidet?
Bous ist eine kreisangehörige Gemeinde. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Saarlouis; dessen Sozialamt des Landkreises oder Regionalverbands entscheidet über Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
Mit etwa 7.058 Einwohnern gehört Bous zu den kleineren Kommunen. Die Beratung vor Ort ist häufig ehrenamtlich oder über Verbände organisiert. Der Landkreis Saarlouis umfasst insgesamt rund 196.611 Einwohner.
Für Bous gilt die Landesregelung von Saarland: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken, die überörtliche Zuständigkeit bei Landesamt für Soziales des Saarlandes. Der Regionalverband Saarbrücken nimmt die Aufgaben eines Landkreises wahr.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Bous
- Offizielles Portal Landkreis Saarlouis
- Landesamt für Soziales des Saarlandes
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Bous nützlich:
- Vorwahl06834
- Kfz-KennzeichenSLS
Welche Leistungen es gibt
Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Hilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenSo läuft der Antrag
In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Saarlouis von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.
Vor jeder Bewilligung prüft das Amt, ob andere Stellen zuständig sind. Erst wenn vorrangige Ansprüche ausgeschöpft sind, greift die Sozialhilfe.
Die Zahlen für 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.
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Fragen und Antworten
Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?
Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?
Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Saarland ist Landesamt für Soziales des Saarlandes zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.