Sozialamt Saarland

Sozialamt Völklingen

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Völklingen hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Anträge aus Völklingen bearbeitet Landkreis Regionalverband Saarbrücken als örtlicher Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner41.632
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Regionalverband Saarbrücken
  • BundeslandSaarland

Welche Stelle entscheidet?

Völklingen gehört zum Landkreis Regionalverband Saarbrücken. Damit liegt die Trägerschaft für die Sozialhilfe auf Kreisebene, auch wenn die Stadt eigene Beratungsangebote unterhält.

Mit rund 41.632 Einwohnern ist Völklingen eine Mittelstadt. Beratung und Antragsannahme liegen häufig in denselben Händen, die eigentliche Entscheidung kann dennoch an anderer Stelle fallen. Der Landkreis Regionalverband Saarbrücken umfasst insgesamt rund 332.252 Einwohner.

Saarland hat die Sozialhilfe zwischen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken und Landesamt für Soziales des Saarlandes aufgeteilt. Wer aus Völklingen einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. Der Regionalverband Saarbrücken nimmt die Aufgaben eines Landkreises wahr.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Kurz eingeordnet

Die Basisdaten zu Völklingen auf einen Blick:

  • Postleitzahl66333
  • Vorwahl06802, 06898
  • Kfz-KennzeichenVK

Leistungen im Überblick

Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Der Weg zum Antrag

Anträge aus Völklingen dürfen bei jeder Behörde abgegeben werden. Nach § 16 SGB I muss die annehmende Stelle sie weiterleiten, und das Datum der ersten Abgabe bleibt maßgeblich.

Vor jeder Bewilligung prüft das Amt, ob andere Stellen zuständig sind. Erst wenn vorrangige Ansprüche ausgeschöpft sind, greift die Sozialhilfe.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.

Sozialämter in der Umgebung

Was oft gefragt wird

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?

Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Regionalverband Saarbrücken, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.