Sozialamt Saarland

Sozialamt Saarbrücken

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Saarbrücken hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Zuständig für Saarbrücken ist die Sozialverwaltung des Landkreis Regionalverband Saarbrücken. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.

  • Einwohner183.509
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Regionalverband Saarbrücken
  • BundeslandSaarland

Wer ist zuständig?

Saarbrücken ist eine kreisangehörige Gemeinde. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Regionalverband Saarbrücken; dessen Sozialamt des Landkreises oder Regionalverbands entscheidet über Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Rund 183.509 Menschen leben in Saarbrücken. In dieser Größenklasse sind Anträge häufig auch digital möglich, während persönliche Vorsprachen an Termine gebunden sind. Mit rund 332.252 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.

Die Aufgabenteilung in Saarland sieht Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken als örtliche und Landesamt für Soziales des Saarlandes als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Saarbrücken am Ende geht. Der Regionalverband Saarbrücken nimmt die Aufgaben eines Landkreises wahr.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Saarbrücken nützlich:

  • Vorwahl06805, 0681, 06893
  • Kfz-KennzeichenSB

Welche Leistungen es gibt

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

So läuft der Antrag

Anträge aus Saarbrücken dürfen bei jeder Behörde abgegeben werden. Nach § 16 SGB I muss die annehmende Stelle sie weiterleiten, und das Datum der ersten Abgabe bleibt maßgeblich.

Wer noch andere Ansprüche hat, verliert die Sozialhilfe nicht automatisch. Sie füllt die Lücke, die nach Anrechnung aller vorrangigen Leistungen bleibt.

Beträge und Rechengrößen

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.

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Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.