Sozialamt Saarland
Sozialamt Mandelbachtal
Hinter dem Wort Sozialamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern eine kommunale Aufgabe. Diese Seite erklärt, wie sie für Mandelbachtal verteilt ist und welche Leistungen an welcher Stelle beantragt werden.
Kurze Antwort
Zuständig für Mandelbachtal ist die Sozialverwaltung des Landkreis Saarpfalz-Kreis. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.
- Einwohner10.543
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Saarpfalz-Kreis
- BundeslandSaarland
Wer ist zuständig?
Mandelbachtal gehört zum Landkreis Saarpfalz-Kreis. Damit liegt die Trägerschaft für die Sozialhilfe auf Kreisebene, auch wenn die Stadt eigene Beratungsangebote unterhält.
Mit etwa 10.543 Einwohnern ist Mandelbachtal eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Fachstelle ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Der Landkreis Saarpfalz-Kreis umfasst insgesamt rund 142.631 Einwohner.
In Saarland sind Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Landesamt für Soziales des Saarlandes. Für Menschen in Mandelbachtal heißt das: Existenzsichernde Leistungen laufen kommunal, Teilhabeleistungen häufig eine Ebene darüber. Der Regionalverband Saarbrücken nimmt die Aufgaben eines Landkreises wahr.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Mandelbachtal
- Offizielles Portal Landkreis Saarpfalz-Kreis
- Landesamt für Soziales des Saarlandes
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Mandelbachtal nützlich:
- Postleitzahl66399
- Vorwahl06803, 06804, 06893
- Kfz-KennzeichenHOM
Das leistet die Sozialhilfe
Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:
Schwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenDer Weg zum Antrag
In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Saarpfalz-Kreis von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.
Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.
In der Nähe
- Kleinblittersdorf
- Blieskastel
- St. Ingbert
- Saarbrücken
- Sulzbach/Saar
- Kirkel
- Spiesen-Elversberg
- Friedrichsthal
Was oft gefragt wird
Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.
Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?
Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Saarpfalz-Kreis, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.
Muss ich Änderungen melden?
Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.