Sozialamt Hessen
Sozialamt Büdingen
Wer in Büdingen Leistungen der Sozialhilfe braucht, landet früher oder später bei einer konkreten Frage: Welche Stelle entscheidet eigentlich über den Antrag? Diese Seite ordnet die Zuständigkeit, nennt die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und zeigt, welche Leistungen über welches Amt laufen.
Kurze Antwort
Zuständig für Büdingen ist die Sozialverwaltung des Landkreis Wetteraukreis. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.
- Einwohner22.607
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Wetteraukreis
- BundeslandHessen
Zuständigkeit auf einen Blick
Büdingen gehört zum Landkreis Wetteraukreis. Damit liegt die Trägerschaft für die Sozialhilfe auf Kreisebene, auch wenn die Stadt eigene Beratungsangebote unterhält.
In Büdingen leben rund 22.607 Menschen. In Mittelstädten sind Sozialleistungen oft in einem Fachbereich gebündelt, der neben der Sozialhilfe auch Wohngeld und Teilhabeleistungen bearbeitet. Insgesamt leben im Landkreis Wetteraukreis etwa 310.353 Menschen.
Für Büdingen gilt die Landesregelung von Hessen: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise und kreisfreie Städte, die überörtliche Zuständigkeit bei Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Büdingen
- Offizielles Portal Landkreis Wetteraukreis
- Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Büdingen nützlich:
- Postleitzahl63654
- Vorwahl06042
- Kfz-KennzeichenBÜD, FB
Das leistet die Sozialhilfe
Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.
Übernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Der Weg beginnt mit der Kenntnis des Trägers. Sobald Landkreis Wetteraukreis weiß, dass jemand seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, läuft die Leistung nach § 18 SGB XII an. Ein förmlicher Antrag ist dafür nicht zwingend.
Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.
Sozialämter in der Umgebung
Häufige Fragen
Zählt mein Erspartes?
Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Muss ich Änderungen melden?
Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.