Sozialamt Hessen

Sozialamt Gründau

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Gründau hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Gründau gehört zu Landkreis Main-Kinzig-Kreis. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner14.838
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Main-Kinzig-Kreis
  • BundeslandHessen

Welche Stelle entscheidet?

Für Sozialhilfeleistungen in Gründau ist nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Main-Kinzig-Kreis zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Sozialamt oder Fachbereich Soziales.

Mit etwa 14.838 Einwohnern ist Gründau eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Fachstelle ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Insgesamt leben im Landkreis Main-Kinzig-Kreis etwa 419.055 Menschen.

Die Aufgabenteilung in Hessen sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Gründau am Ende geht. Der LWV Hessen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Träger der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Die Basisdaten zu Gründau auf einen Blick:

  • Postleitzahl63584
  • Vorwahl06051, 06058
  • Kfz-KennzeichenGN, HU, MKK

Leistungen im Überblick

Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.

Der Weg zum Antrag

Bevor der Antrag bei Landkreis Main-Kinzig-Kreis landet, lohnt ein Termin bei einer unabhängigen Beratungsstelle. Wohlfahrts- und Sozialverbände kennen die örtliche Praxis und sortieren die Unterlagen vor.

Auch bei laufendem Verfahren besteht ein Anspruch auf Beratung nach §§ 14 und 15 SGB I. Eine falsche Auskunft kann später einen Herstellungsanspruch begründen.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.

Sozialämter in der Umgebung

Was oft gefragt wird

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wo stelle ich in Gründau einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Main-Kinzig-Kreis. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.

Kann ich den Antrag online stellen?

Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.