Sozialamt Thüringen

Sozialamt Buttstädt

Hinter dem Wort Sozialamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern eine kommunale Aufgabe. Diese Seite erklärt, wie sie für Buttstädt verteilt ist und welche Leistungen an welcher Stelle beantragt werden.

Kurze Antwort

Buttstädt gehört zu Landkreis Sömmerda. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner6.638
  • Statuskreisangehörig
  • KreisSömmerda
  • BundeslandThüringen

Welche Stelle entscheidet?

Für Buttstädt entscheidet nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis Sömmerda als örtlicher Träger der Sozialhilfe. Der Weg führt in Thüringen oft über die Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die als Annahmestelle dient.

Buttstädt ist mit rund 6.638 Einwohnern eine kleinere Gemeinde. Sozialleistungen werden hier nicht selbst beschieden; die Gemeinde ist Anlaufstelle, nicht Entscheidungsstelle. Der zuständige Kreis zählt rund 70.600 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.

Die Aufgabenteilung in Thüringen sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Thüringer Landesverwaltungsamt als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Buttstädt am Ende geht. Das Landesverwaltungsamt ist überörtlicher Träger und bearbeitet zusätzlich das Schwerbehindertenrecht.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl99628
  • Vorwahl036373
  • Kfz-KennzeichenSÖM

Welche Leistungen es gibt

Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Der Weg zum Antrag

Anträge aus Buttstädt dürfen bei jeder Behörde abgegeben werden. Nach § 16 SGB I muss die annehmende Stelle sie weiterleiten, und das Datum der ersten Abgabe bleibt maßgeblich.

Wer noch andere Ansprüche hat, verliert die Sozialhilfe nicht automatisch. Sie füllt die Lücke, die nach Anrechnung aller vorrangigen Leistungen bleibt.

Beträge und Rechengrößen

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.

Nachbarorte

Fragen und Antworten

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Wo stelle ich in Buttstädt einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Sömmerda. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Kann ich den Antrag online stellen?

Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.