Sozialamt Bayern
Sozialamt Dillingen an der Donau
Wer in Dillingen an der Donau Leistungen der Sozialhilfe braucht, landet früher oder später bei einer konkreten Frage: Welche Stelle entscheidet eigentlich über den Antrag? Diese Seite ordnet die Zuständigkeit, nennt die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und zeigt, welche Leistungen über welches Amt laufen.
Kurze Antwort
Anträge aus Dillingen an der Donau bearbeitet Landkreis Dillingen a.d.Donau als örtlicher Träger der Sozialhilfe.
- Einwohner20.070
- Statuskreisangehörig
- KreisDillingen a.d.Donau
- BundeslandBayern
Zuständigkeit auf einen Blick
Der Landkreis Dillingen a.d.Donau ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für Dillingen an der Donau. Anträge nach dem SGB XII werden dort bearbeitet und beschieden.
Dillingen an der Donau hat etwa 20.070 Einwohner. Die Verwaltung ist überschaubar, was den Vorteil hat, dass Zuständigkeiten in einem Gespräch geklärt werden können. Der Landkreis Dillingen a.d.Donau umfasst insgesamt rund 80.209 Einwohner.
In Bayern sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Die sieben bayerischen Bezirke. Für Menschen in Dillingen an der Donau heißt das: Existenzsichernde Leistungen laufen kommunal, Teilhabeleistungen häufig eine Ebene darüber. In Bayern sind die Bezirke überörtliche Träger und zuständig für Eingliederungshilfe sowie für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Dillingen an der Donau
- Offizielles Portal Landkreis Dillingen a.d.Donau
- Die sieben bayerischen Bezirke
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Was das konkret bedeutet
Die Basisdaten zu Dillingen an der Donau auf einen Blick:
- Postleitzahl89407
- Vorwahl09071
- Kfz-KennzeichenDLG
Leistungen im Überblick
Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenSo läuft der Antrag
In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Dillingen a.d.Donau von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.
Auch bei laufendem Verfahren besteht ein Anspruch auf Beratung nach §§ 14 und 15 SGB I. Eine falsche Auskunft kann später einen Herstellungsanspruch begründen.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.
Sozialämter in der Umgebung
- Gundelfingen an der Donau
- Wertingen
- Sontheim an der Brenz
- Buttenwiesen
- Burgau
- Giengen an der Brenz
- Günzburg
- Jettingen-Scheppach
Häufige Fragen
Ab wann wird gezahlt?
In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Bayern ist Die sieben bayerischen Bezirke zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.