Sozialamt Baden-Württemberg

Sozialamt Dußlingen

Hinter dem Wort Sozialamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern eine kommunale Aufgabe. Diese Seite erklärt, wie sie für Dußlingen verteilt ist und welche Leistungen an welcher Stelle beantragt werden.

Kurze Antwort

Für Sozialhilfe in Dußlingen ist Landkreis Tübingen zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner6.353
  • Statuskreisangehörig
  • KreisTübingen
  • BundeslandBaden-Württemberg

Zuständigkeit auf einen Blick

Für Sozialhilfeleistungen in Dußlingen ist nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Tübingen zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Sozialamt oder Amt für Soziales und Teilhabe.

Rund 6.353 Menschen leben in Dußlingen. In dieser Größenordnung liegt die gesamte Sozialverwaltung auf der übergeordneten Ebene. Der Landkreis Tübingen umfasst insgesamt rund 227.331 Einwohner.

Baden-Württemberg hat die Sozialhilfe zwischen Stadt- und Landkreise und Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) aufgeteilt. Wer aus Dußlingen einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Kurz eingeordnet

Die Basisdaten zu Dußlingen auf einen Blick:

  • Postleitzahl72144
  • Vorwahl07072

Welche Leistungen es gibt

Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.

Antragstellung Schritt für Schritt

In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Tübingen von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.

Zwischen Jobcenter und Sozialamt darf niemand hin und her geschickt werden. Bleibt die Zuständigkeit offen, muss die zuerst angegangene Stelle vorläufig leisten.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.

Nachbarorte

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Baden-Württemberg ist Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.