Sozialamt Baden-Württemberg

Sozialamt Erbach

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Erbach hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Zuständig für Erbach ist die Sozialverwaltung des Landkreis Alb-Donau-Kreis. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.

  • Einwohner14.080
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Alb-Donau-Kreis
  • BundeslandBaden-Württemberg

Wer ist zuständig?

Der Landkreis Alb-Donau-Kreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für Erbach. Anträge nach dem SGB XII werden dort bearbeitet und beschieden.

Erbach hat rund 14.080 Einwohner. In Kleinstädten übernimmt die Verwaltung meist die Beratung und die Annahme von Anträgen, während über Leistungen an anderer Stelle entschieden wird. Der Landkreis Alb-Donau-Kreis umfasst insgesamt rund 198.204 Einwohner.

Für Erbach gilt die Landesregelung von Baden-Württemberg: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Stadt- und Landkreise, die überörtliche Zuständigkeit bei Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Einordnung

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl89155
  • Vorwahl07305, 07344, 07394
  • Kfz-KennzeichenUL

Welche Leistungen es gibt

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

Antragstellung Schritt für Schritt

Bevor der Antrag bei Landkreis Alb-Donau-Kreis landet, lohnt ein Termin bei einer unabhängigen Beratungsstelle. Wohlfahrts- und Sozialverbände kennen die örtliche Praxis und sortieren die Unterlagen vor.

Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

Sozialämter in der Umgebung

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.

Wo stelle ich in Erbach einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Alb-Donau-Kreis. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Baden-Württemberg ist Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.