Sozialamt Baden-Württemberg

Sozialamt Ertingen

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Ertingen hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Ertingen gehört zu Landkreis Biberach. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner5.424
  • Statuskreisangehörig
  • KreisBiberach
  • BundeslandBaden-Württemberg

Zuständigkeit auf einen Blick

Für Sozialhilfeleistungen in Ertingen ist nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Biberach zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Sozialamt oder Amt für Soziales und Teilhabe.

Rund 5.424 Menschen leben in Ertingen. In dieser Größenordnung liegt die gesamte Sozialverwaltung auf der übergeordneten Ebene. Mit rund 194.019 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.

Für Ertingen gilt die Landesregelung von Baden-Württemberg: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Stadt- und Landkreise, die überörtliche Zuständigkeit bei Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Einordnung

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Ertingen:

  • Postleitzahl88521
  • Vorwahl07371
  • Kfz-KennzeichenBC

Welche Leistungen es gibt

Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.

Der Weg zum Antrag

Der Weg beginnt mit der Kenntnis des Trägers. Sobald Landkreis Biberach weiß, dass jemand seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, läuft die Leistung nach § 18 SGB XII an. Ein förmlicher Antrag ist dafür nicht zwingend.

Vor jeder Bewilligung prüft das Amt, ob andere Stellen zuständig sind. Erst wenn vorrangige Ansprüche ausgeschöpft sind, greift die Sozialhilfe.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

Sozialämter in der Umgebung

Fragen und Antworten

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Wo stelle ich in Ertingen einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Biberach. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.