Sozialamt Bayern

Sozialamt Gerolzhofen

Die Sozialhilfe folgt dem Nachrangprinzip und einer strikt kommunalen Zuständigkeit. Was das für Menschen in Gerolzhofen praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.

Kurze Antwort

Örtlicher Träger der Sozialhilfe für Gerolzhofen ist Landkreis Schweinfurt, nicht die Gemeindeverwaltung.

  • Einwohner6.966
  • Statuskreisangehörig
  • KreisSchweinfurt
  • BundeslandBayern

Welche Stelle entscheidet?

Gerolzhofen ist eine kreisangehörige Gemeinde. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Schweinfurt; dessen Sozialamt oder Amt für soziale Angelegenheiten entscheidet über Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Gerolzhofen hat rund 6.966 Einwohner. Für die meisten Leistungen führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus. Der zuständige Kreis zählt rund 103.697 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.

Bayern hat die Sozialhilfe zwischen Landkreise und kreisfreie Städte und Die sieben bayerischen Bezirke aufgeteilt. Wer aus Gerolzhofen einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. In Bayern sind die Bezirke überörtliche Träger und zuständig für Eingliederungshilfe sowie für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Gerolzhofen:

  • Postleitzahl97447
  • Vorwahl09382

Welche Leistungen es gibt

Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

So läuft der Antrag

Nach der Abgabe prüft Landkreis Schweinfurt zunächst Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Dauert das länger, kann bei feststehendem Anspruch ein Vorschuss nach § 42 SGB I verlangt werden.

Bevor Vermögen eingesetzt wird, prüft das Amt vorrangige Leistungen. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rücklagen geschützt bleiben und welche nicht.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

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Fragen und Antworten

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.

Kann ich den Antrag online stellen?

Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Bayern ist Die sieben bayerischen Bezirke zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.