Sozialamt Niedersachsen

Sozialamt Gifhorn

Sozialhilfe ist in Deutschland kommunal organisiert. Für Gifhorn bedeutet das eine klare Zuordnung, die sich aus der Kreiszugehörigkeit ergibt. Nachfolgend steht, welche Behörde entscheidet, welche Leistungen dazugehören und worauf beim Antrag zu achten ist.

Kurze Antwort

Gifhorn gehört zu Landkreis Gifhorn. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner43.941
  • Statuskreisangehörig
  • KreisGifhorn
  • BundeslandNiedersachsen

Wer ist zuständig?

In Gifhorn führt der Antragsweg über den Landkreis Gifhorn. Dort liegt die Trägerschaft für die Sozialhilfe; Anträge, die vor Ort abgegeben werden, sind nach § 16 SGB I dennoch fristwahrend.

Rund 43.941 Einwohner zählt Gifhorn. Städte dieser Größe verweisen für spezialisierte Leistungen wie Eingliederungshilfe regelmäßig an die übergeordnete Ebene. Der zuständige Kreis zählt rund 174.749 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.

Die Aufgabenteilung in Niedersachsen sieht Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover als örtliche und Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Gifhorn am Ende geht. Viele Aufgaben der Eingliederungshilfe sind in Niedersachsen auf die Kommunen rückübertragen. Welche Stelle konkret entscheidet, steht im Bescheid.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Gifhorn:

  • Postleitzahl38518
  • Vorwahl05371
  • Kfz-KennzeichenGF

Welche Leistungen es gibt

Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

So läuft der Antrag

Der Weg beginnt mit der Kenntnis des Trägers. Sobald Landkreis Gifhorn weiß, dass jemand seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, läuft die Leistung nach § 18 SGB XII an. Ein förmlicher Antrag ist dafür nicht zwingend.

Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.

Beträge und Rechengrößen

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.

Sozialämter in der Umgebung

Häufige Fragen

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Niedersachsen ist Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?

Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.