Sozialamt Schleswig-Holstein

Sozialamt Hohenwestedt

Wer in Hohenwestedt Leistungen der Sozialhilfe braucht, landet früher oder später bei einer konkreten Frage: Welche Stelle entscheidet eigentlich über den Antrag? Diese Seite ordnet die Zuständigkeit, nennt die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und zeigt, welche Leistungen über welches Amt laufen.

Kurze Antwort

Für Sozialhilfe in Hohenwestedt ist Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner5.410
  • Statuskreisangehörig
  • KreisRendsburg-Eckernförde
  • BundeslandSchleswig-Holstein

Wer ist zuständig?

Für Hohenwestedt entscheidet nicht die Gemeinde, sondern der Kreis Rendsburg-Eckernförde als örtlicher Träger der Sozialhilfe. Der Weg führt in Schleswig-Holstein oft über die Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die als Annahmestelle dient.

Hohenwestedt hat rund 5.410 Einwohner. Für die meisten Leistungen führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde umfasst insgesamt rund 272.775 Einwohner.

Schleswig-Holstein hat die Sozialhilfe zwischen Kreise und kreisfreie Städte und Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD) aufgeteilt. Wer aus Hohenwestedt einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. Ämter und amtsfreie Gemeinden nehmen Anträge häufig entgegen, entschieden wird auf Kreisebene.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Für Anträge und Schriftverkehr sind diese Angaben zu Hohenwestedt nützlich:

  • Postleitzahl24594
  • Vorwahl04871
  • Kfz-KennzeichenRD

Welche Leistungen es gibt

Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.

Der Weg zum Antrag

Nach der Abgabe prüft Kreis Rendsburg-Eckernförde zunächst Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Dauert das länger, kann bei feststehendem Anspruch ein Vorschuss nach § 42 SGB I verlangt werden.

Der Nachranggrundsatz bedeutet nicht, dass ein Antrag zurückgestellt werden darf. Das Amt muss vorläufig leisten und die Kosten anschließend beim vorrangigen Träger erstatten lassen.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

Nachbarorte

Was oft gefragt wird

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.