Sozialamt Baden-Württemberg
Sozialamt Keltern
Wer zum ersten Mal mit einem Sozialamt zu tun hat, unterschätzt meist, wie stark die Zuständigkeit vom Wohnort abhängt. Für Keltern ist die Zuordnung eindeutig, und sie entscheidet darüber, wo der Antrag hingehört.
Kurze Antwort
Zuständig für Keltern ist die Sozialverwaltung des Landkreis Enzkreis. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.
- Einwohner9.098
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Enzkreis
- BundeslandBaden-Württemberg
Wer ist zuständig?
Als kreisangehörige Kommune gibt Keltern die Sozialhilfe an die Kreisebene ab. Zuständig ist das Sozialamt oder Amt für Soziales und Teilhabe des Kreises Landkreis Enzkreis.
Keltern hat rund 9.098 Einwohner. In Kleinstädten übernimmt die Verwaltung meist die Beratung und die Annahme von Anträgen, während über Leistungen an anderer Stelle entschieden wird. Mit rund 198.905 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.
Für Keltern gilt die Landesregelung von Baden-Württemberg: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Stadt- und Landkreise, die überörtliche Zuständigkeit bei Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Keltern
- Offizielles Portal Landkreis Enzkreis
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Was das konkret bedeutet
Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Keltern:
- Postleitzahl75210
- Vorwahl07236
- Kfz-KennzeichenPF
Das leistet die Sozialhilfe
Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Wohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Nach der Abgabe prüft Landkreis Enzkreis zunächst Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Dauert das länger, kann bei feststehendem Anspruch ein Vorschuss nach § 42 SGB I verlangt werden.
Zwischen Jobcenter und Sozialamt darf niemand hin und her geschickt werden. Bleibt die Zuständigkeit offen, muss die zuerst angegangene Stelle vorläufig leisten.
Beträge und Rechengrößen
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.
Sozialämter in der Umgebung
Fragen und Antworten
Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?
Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Enzkreis, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Baden-Württemberg ist Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.