Sozialamt Baden-Württemberg

Sozialamt Löchgau

Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Löchgau hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.

Kurze Antwort

Anträge aus Löchgau bearbeitet Landkreis Ludwigsburg als örtlicher Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner5.977
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLudwigsburg
  • BundeslandBaden-Württemberg

Welche Stelle entscheidet?

Der Landkreis Ludwigsburg ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für Löchgau. Anträge nach dem SGB XII werden dort bearbeitet und beschieden.

Rund 5.977 Menschen leben in Löchgau. In dieser Größenordnung liegt die gesamte Sozialverwaltung auf der übergeordneten Ebene. Mit rund 534.074 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.

Landesrechtlich sind in Baden-Württemberg Stadt- und Landkreise zuständig, ergänzt um Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Löchgau. Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Löchgau:

  • Postleitzahl74369
  • Vorwahl07143
  • Kfz-KennzeichenLB

Leistungen im Überblick

Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

So läuft der Antrag

In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Ludwigsburg von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.

Bevor Vermögen eingesetzt wird, prüft das Amt vorrangige Leistungen. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rücklagen geschützt bleiben und welche nicht.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Nachbarorte

Häufige Fragen

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Baden-Württemberg ist Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wo stelle ich in Löchgau einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Ludwigsburg. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.