Sozialamt Sachsen-Anhalt
Sozialamt Nienburg
Diese Übersicht fasst zusammen, wie die Sozialhilfe in Nienburg organisiert ist. Sie beantwortet die Zuständigkeitsfrage, ordnet die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ein und verweist für verbindliche Auskünfte auf die offiziellen Stellen.
Kurze Antwort
Anträge aus Nienburg bearbeitet Landkreis Salzlandkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe.
- Einwohner5.892
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Salzlandkreis
- BundeslandSachsen-Anhalt
Zuständigkeit auf einen Blick
Für Nienburg entscheidet nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis Salzlandkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe. Der Weg führt in Sachsen-Anhalt oft über die Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die als Annahmestelle dient.
Mit etwa 5.892 Einwohnern gehört Nienburg zu den kleineren Kommunen. Die Beratung vor Ort ist häufig ehrenamtlich oder über Verbände organisiert. Der zuständige Kreis zählt rund 219.222 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.
In Sachsen-Anhalt sind Landkreise und kreisfreie Städte örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt. Für Menschen in Nienburg heißt das: Existenzsichernde Leistungen laufen kommunal, Teilhabeleistungen häufig eine Ebene darüber. Das Landesverwaltungsamt ist zugleich Versorgungsamt und bearbeitet Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Nienburg
- Offizielles Portal Landkreis Salzlandkreis
- Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Die Basisdaten zu Nienburg auf einen Blick:
- Postleitzahl06429
- Vorwahl034721
- Kfz-KennzeichenSLK
Welche Leistungen es gibt
Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.
Wohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenDer Weg zum Antrag
Nach der Abgabe prüft Landkreis Salzlandkreis zunächst Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Dauert das länger, kann bei feststehendem Anspruch ein Vorschuss nach § 42 SGB I verlangt werden.
Auch bei laufendem Verfahren besteht ein Anspruch auf Beratung nach §§ 14 und 15 SGB I. Eine falsche Auskunft kann später einen Herstellungsanspruch begründen.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.
Sozialämter in der Umgebung
Fragen und Antworten
Zählt mein Erspartes?
Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.
Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?
Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.
Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?
In Sachsen-Anhalt ist Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.