Sozialamt Baden-Württemberg

Sozialamt Ochsenhausen

Hinter dem Wort Sozialamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern eine kommunale Aufgabe. Diese Seite erklärt, wie sie für Ochsenhausen verteilt ist und welche Leistungen an welcher Stelle beantragt werden.

Kurze Antwort

Zuständig für Ochsenhausen ist die Sozialverwaltung des Landkreis Biberach. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.

  • Einwohner9.301
  • Statuskreisangehörig
  • KreisBiberach
  • BundeslandBaden-Württemberg

Zuständigkeit auf einen Blick

Ochsenhausen ist eine kreisangehörige Gemeinde. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Biberach; dessen Sozialamt oder Amt für Soziales und Teilhabe entscheidet über Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Mit etwa 9.301 Einwohnern ist Ochsenhausen eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Fachstelle ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Der zuständige Kreis zählt rund 194.019 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.

Die Aufgabenteilung in Baden-Württemberg sieht Stadt- und Landkreise als örtliche und Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Ochsenhausen am Ende geht. Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.

Offizielle Quellen

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Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Was das konkret bedeutet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl88416
  • Vorwahl07352
  • Kfz-KennzeichenBC

Das leistet die Sozialhilfe

Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.

So läuft der Antrag

Bevor der Antrag bei Landkreis Biberach landet, lohnt ein Termin bei einer unabhängigen Beratungsstelle. Wohlfahrts- und Sozialverbände kennen die örtliche Praxis und sortieren die Unterlagen vor.

Wer noch andere Ansprüche hat, verliert die Sozialhilfe nicht automatisch. Sie füllt die Lücke, die nach Anrechnung aller vorrangigen Leistungen bleibt.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.

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Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.

Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.

Wo stelle ich in Ochsenhausen einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Biberach. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.