Sozialamt Saarland
Sozialamt Perl
Hinter dem Wort Sozialamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern eine kommunale Aufgabe. Diese Seite erklärt, wie sie für Perl verteilt ist und welche Leistungen an welcher Stelle beantragt werden.
Kurze Antwort
Anträge aus Perl bearbeitet Landkreis Merzig-Wadern als örtlicher Träger der Sozialhilfe.
- Einwohner8.905
- Statuskreisangehörig
- KreisMerzig-Wadern
- BundeslandSaarland
Zuständigkeit auf einen Blick
Der Landkreis Merzig-Wadern ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für Perl. Anträge nach dem SGB XII werden dort bearbeitet und beschieden.
Mit etwa 8.905 Einwohnern ist Perl eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Fachstelle ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Der zuständige Kreis zählt rund 103.366 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.
Für Perl gilt die Landesregelung von Saarland: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken, die überörtliche Zuständigkeit bei Landesamt für Soziales des Saarlandes. Der Regionalverband Saarbrücken nimmt die Aufgaben eines Landkreises wahr.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Perl
- Offizielles Portal Landkreis Merzig-Wadern
- Landesamt für Soziales des Saarlandes
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Kurz eingeordnet
Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Perl:
- Postleitzahl66706
- Vorwahl06867
- Kfz-KennzeichenMZG
Leistungen im Überblick
Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
In der Sozialhilfe zählt nicht das Formular, sondern der Zeitpunkt, zu dem Landkreis Merzig-Wadern von der Notlage erfährt. Deshalb lohnt es sich, zuerst formlos zu schreiben und Unterlagen danach nachzureichen.
Auch bei laufendem Verfahren besteht ein Anspruch auf Beratung nach §§ 14 und 15 SGB I. Eine falsche Auskunft kann später einen Herstellungsanspruch begründen.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.
In der Nähe
Was oft gefragt wird
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?
Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII in Betracht. Zuständig ist Landkreis Merzig-Wadern, in einzelnen Ländern der überörtliche Träger.
Zählt mein Erspartes?
Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.
Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?
Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.