Sozialamt Rheinland-Pfalz
Sozialamt Plaidt
Die Sozialhilfe folgt dem Nachrangprinzip und einer strikt kommunalen Zuständigkeit. Was das für Menschen in Plaidt praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.
Kurze Antwort
Für Sozialhilfe in Plaidt ist Landkreis Mayen-Koblenz zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.
- Einwohner5.975
- Statuskreisangehörig
- KreisMayen-Koblenz
- BundeslandRheinland-Pfalz
Welche Stelle entscheidet?
Plaidt gehört zum Landkreis Mayen-Koblenz. Dessen Sozialverwaltung ist zuständig für Anträge nach dem SGB XII. Die örtliche Verwaltung in Plaidt kann Anträge entgegennehmen; entschieden wird auf Kreisebene.
Plaidt hat rund 5.975 Einwohner. Für die meisten Leistungen führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus. Der Landkreis Mayen-Koblenz umfasst insgesamt rund 218.210 Einwohner.
Landesrechtlich sind in Rheinland-Pfalz Landkreise und kreisfreie Städte zuständig, ergänzt um Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Plaidt. In Rheinland-Pfalz nehmen Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden häufig Anträge entgegen und leiten sie an die Kreisverwaltung weiter.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Plaidt
- Offizielles Portal Landkreis Mayen-Koblenz
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:
- Postleitzahl56637
- Vorwahl02632
- Kfz-KennzeichenMYK
Das leistet die Sozialhilfe
Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.
Wohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenSo läuft der Antrag
Der Antrag muss nicht auf einem Formular stehen. Ein datierter Brief mit Namen, Anschrift und der Bitte um Leistungen reicht aus, um den Anspruch dem Grunde nach zu sichern. Alles Weitere klärt Landkreis Mayen-Koblenz im Verfahren.
Auch bei laufendem Verfahren besteht ein Anspruch auf Beratung nach §§ 14 und 15 SGB I. Eine falsche Auskunft kann später einen Herstellungsanspruch begründen.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.
In der Nähe
Was oft gefragt wird
Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?
Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.
Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?
Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.
Muss ich Änderungen melden?
Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.