Sozialamt Sachsen
Sozialamt Radeburg
Die Sozialhilfe folgt dem Nachrangprinzip und einer strikt kommunalen Zuständigkeit. Was das für Menschen in Radeburg praktisch heißt, steht in den folgenden Abschnitten.
Kurze Antwort
Radeburg gehört zu Landkreis Meißen. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
- Einwohner7.614
- Statuskreisangehörig
- KreisMeißen
- BundeslandSachsen
Wer ist zuständig?
Der Landkreis Meißen ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für Radeburg. Anträge nach dem SGB XII werden dort bearbeitet und beschieden.
Rund 7.614 Menschen leben in Radeburg. In dieser Größenordnung liegt die gesamte Sozialverwaltung auf der übergeordneten Ebene. Der zuständige Kreis zählt rund 241.160 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.
Die Aufgabenteilung in Sachsen sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Radeburg am Ende geht. Der KSV Sachsen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und zuständig für die Eingliederungshilfe.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Radeburg
- Offizielles Portal Landkreis Meißen
- Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Die Basisdaten zu Radeburg auf einen Blick:
- Vorwahl035208
- Kfz-KennzeichenMEI
Das leistet die Sozialhilfe
Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:
Bildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenDer Weg zum Antrag
Der Weg beginnt mit der Kenntnis des Trägers. Sobald Landkreis Meißen weiß, dass jemand seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, läuft die Leistung nach § 18 SGB XII an. Ein förmlicher Antrag ist dafür nicht zwingend.
Der Nachranggrundsatz bedeutet nicht, dass ein Antrag zurückgestellt werden darf. Das Amt muss vorläufig leisten und die Kosten anschließend beim vorrangigen Träger erstatten lassen.
Beträge und Rechengrößen
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.
Sozialämter in der Umgebung
Häufige Fragen
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.
Ab wann wird gezahlt?
In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.