Sozialamt Sachsen-Anhalt

Sozialamt Raguhn-Jeßnitz

Sozialhilfe ist in Deutschland kommunal organisiert. Für Raguhn-Jeßnitz bedeutet das eine klare Zuordnung, die sich aus der Kreiszugehörigkeit ergibt. Nachfolgend steht, welche Behörde entscheidet, welche Leistungen dazugehören und worauf beim Antrag zu achten ist.

Kurze Antwort

Raguhn-Jeßnitz gehört zu Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner8.782
  • Statuskreisangehörig
  • KreisAnhalt-Bitterfeld
  • BundeslandSachsen-Anhalt

Welche Stelle entscheidet?

Raguhn-Jeßnitz gehört zum Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dessen Sozialverwaltung ist zuständig für Anträge nach dem SGB XII. Die örtliche Verwaltung in Raguhn-Jeßnitz kann Anträge entgegennehmen; entschieden wird auf Kreisebene.

Mit etwa 8.782 Einwohnern ist Raguhn-Jeßnitz eine Kleinstadt. Der Weg zur zuständigen Fachstelle ist deshalb nicht immer der kürzeste Weg zum Rathaus. Mit rund 168.475 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.

Die Aufgabenteilung in Sachsen-Anhalt sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Raguhn-Jeßnitz am Ende geht. Das Landesverwaltungsamt ist zugleich Versorgungsamt und bearbeitet Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis.

Offizielle Quellen

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Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl06779, 06800
  • Vorwahl034906, 03494
  • Kfz-KennzeichenABI

Welche Leistungen es gibt

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

Der Weg zum Antrag

Anträge aus Raguhn-Jeßnitz dürfen bei jeder Behörde abgegeben werden. Nach § 16 SGB I muss die annehmende Stelle sie weiterleiten, und das Datum der ersten Abgabe bleibt maßgeblich.

Zwischen Jobcenter und Sozialamt darf niemand hin und her geschickt werden. Bleibt die Zuständigkeit offen, muss die zuerst angegangene Stelle vorläufig leisten.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.

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Fragen und Antworten

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.

Kann ich den Antrag online stellen?

Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Sachsen-Anhalt ist Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.