Sozialamt Baden-Württemberg

Sozialamt Schramberg

In Schramberg richtet sich die Zuständigkeit für Sozialhilfeleistungen nach der Kreiszugehörigkeit und nach dem Landesrecht. Beides zusammen ergibt das Bild, das diese Seite beschreibt.

Kurze Antwort

Örtlicher Träger der Sozialhilfe für Schramberg ist Landkreis Rottweil, nicht die Gemeindeverwaltung.

  • Einwohner21.231
  • Statuskreisangehörig
  • KreisRottweil
  • BundeslandBaden-Württemberg

Welche Stelle entscheidet?

Der Landkreis Rottweil ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für Schramberg. Anträge nach dem SGB XII werden dort bearbeitet und beschieden.

Schramberg hat etwa 21.231 Einwohner. Die Verwaltung ist überschaubar, was den Vorteil hat, dass Zuständigkeiten in einem Gespräch geklärt werden können. Der zuständige Kreis zählt rund 135.553 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.

Für Schramberg gilt die Landesregelung von Baden-Württemberg: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Stadt- und Landkreise, die überörtliche Zuständigkeit bei Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.

Verbindliche Auskunft

Offizielle Quelle

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Kurz eingeordnet

Die Basisdaten zu Schramberg auf einen Blick:

  • Postleitzahl78144, 78713
  • Vorwahl07422
  • Kfz-KennzeichenRW

Das leistet die Sozialhilfe

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

Der Weg zum Antrag

Für Menschen in Schramberg gilt der übliche Ablauf: Antrag stellen, Unterlagen nachreichen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen. Der Widerspruch ist kostenfrei.

Vor jeder Bewilligung prüft das Amt, ob andere Stellen zuständig sind. Erst wenn vorrangige Ansprüche ausgeschöpft sind, greift die Sozialhilfe.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

Sozialämter in der Umgebung

Fragen und Antworten

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Wo stelle ich in Schramberg einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Rottweil. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Kann ich den Antrag online stellen?

Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.