Sozialamt Baden-Württemberg
Sozialamt Tauberbischofsheim
Wer zum ersten Mal mit einem Sozialamt zu tun hat, unterschätzt meist, wie stark die Zuständigkeit vom Wohnort abhängt. Für Tauberbischofsheim ist die Zuordnung eindeutig, und sie entscheidet darüber, wo der Antrag hingehört.
Kurze Antwort
Örtlicher Träger der Sozialhilfe für Tauberbischofsheim ist Landkreis Main-Tauber-Kreis, nicht die Gemeindeverwaltung.
- Einwohner13.621
- Statuskreisangehörig
- KreisLandkreis Main-Tauber-Kreis
- BundeslandBaden-Württemberg
Wer ist zuständig?
Für Sozialhilfeleistungen in Tauberbischofsheim ist nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Main-Tauber-Kreis zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Sozialamt oder Amt für Soziales und Teilhabe.
In Tauberbischofsheim leben ungefähr 13.621 Menschen. Für Sozialleistungen bedeutet das in aller Regel: erste Auskunft vor Ort, Entscheidung eine Ebene höher. Mit rund 132.321 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.
Die Aufgabenteilung in Baden-Württemberg sieht Stadt- und Landkreise als örtliche und Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Tauberbischofsheim am Ende geht. Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Tauberbischofsheim
- Offizielles Portal Landkreis Main-Tauber-Kreis
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Die Basisdaten zu Tauberbischofsheim auf einen Blick:
- Postleitzahl97941
- Vorwahl09341
- Kfz-KennzeichenTBB
Welche Leistungen es gibt
Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz, getrennt von der Existenzsicherung.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenHilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsicherung für Menschen, die weder erwerbsfähig noch dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenHilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Für Menschen in Tauberbischofsheim gilt der übliche Ablauf: Antrag stellen, Unterlagen nachreichen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen. Der Widerspruch ist kostenfrei.
Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.
Sozialämter in der Umgebung
Häufige Fragen
Brauche ich für den Antrag einen Termin?
Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.
Ab wann wird gezahlt?
In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.