Sozialamt Bayern

Sozialamt Vilshofen an der Donau

Hinter dem Wort Sozialamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern eine kommunale Aufgabe. Diese Seite erklärt, wie sie für Vilshofen an der Donau verteilt ist und welche Leistungen an welcher Stelle beantragt werden.

Kurze Antwort

Für Sozialhilfe in Vilshofen an der Donau ist Landkreis Passau zuständig. Die Stadt selbst ist kreisangehörig und damit kein eigener Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner18.061
  • Statuskreisangehörig
  • KreisPassau
  • BundeslandBayern

Zuständigkeit auf einen Blick

Für Sozialhilfeleistungen in Vilshofen an der Donau ist nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Passau zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Sozialamt oder Amt für soziale Angelegenheiten.

Vilshofen an der Donau zählt rund 18.061 Einwohner. Wer hier einen Antrag stellt, sollte sich die Abgabe bestätigen lassen, weil der Vorgang anschließend weitergeleitet wird. Insgesamt leben im Landkreis Passau etwa 190.504 Menschen.

Bayern hat die Sozialhilfe zwischen Landkreise und kreisfreie Städte und Die sieben bayerischen Bezirke aufgeteilt. Wer aus Vilshofen an der Donau einen Antrag stellt, trifft zuerst auf die örtliche Ebene. In Bayern sind die Bezirke überörtliche Träger und zuständig für Eingliederungshilfe sowie für Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen.

Wo die amtlichen Angaben stehen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Ein paar Eckdaten, die bei Formularen und Rückfragen gebraucht werden:

  • Postleitzahl94474
  • Vorwahl08541, 08548, 08549
  • Kfz-KennzeichenPA

Leistungen im Überblick

Für jede Leistung gelten eigene Regeln zu Einkommen, Vermögen und Nachweisen. Die verlinkten Seiten fassen sie zusammen.

Der Weg zum Antrag

Bevor der Antrag bei Landkreis Passau landet, lohnt ein Termin bei einer unabhängigen Beratungsstelle. Wohlfahrts- und Sozialverbände kennen die örtliche Praxis und sortieren die Unterlagen vor.

Vor jeder Bewilligung prüft das Amt, ob andere Stellen zuständig sind. Erst wenn vorrangige Ansprüche ausgeschöpft sind, greift die Sozialhilfe.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich, auch beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Unterschiede entstehen erst bei den Wohnkosten.

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Häufige Fragen

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Bayern ist Die sieben bayerischen Bezirke zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?

Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wo stelle ich in Vilshofen an der Donau einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Passau. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.