Landkreis in Saarland
Sozialamt Landkreis Regionalverband Saarbrücken
Der Träger der Sozialhilfe für Landkreis Regionalverband Saarbrücken ist Landkreis Regionalverband Saarbrücken. Diese Seite ordnet ein, welche Leistungen dort beantragt werden und welche Stellen daneben zuständig sind.
- Einwohner332.252
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel10041
- Orte im Verzeichnis10
Zuständigkeit auf einen Blick
Landkreis Regionalverband Saarbrücken ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Gemeindeverwaltungen beraten und nehmen Anträge entgegen, die Entscheidung fällt auf Kreisebene.
Überörtlicher Träger ist in Saarland Landesamt für Soziales des Saarlandes. Der Regionalverband Saarbrücken nimmt die Aufgaben eines Landkreises wahr.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Saarbrücken
- Völklingen
- Püttlingen
- Heusweiler
- Sulzbach/Saar
- Riegelsberg
- Quierschied
- Kleinblittersdorf
- Friedrichsthal
- Großrosseln
Aufgeführt sind Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, die im Verzeichnis erfasst sind.
Leistungen im Überblick
Hilfe in anderen Lebenslagen
Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
Mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Zugangsvoraussetzung für öffentlich geförderte Sozialwohnungen.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
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