Sozialamt Sachsen-Anhalt

Sozialamt Arendsee

Für Arendsee beschreibt diese Seite den Weg von der Notlage zum Antrag: welche Stelle zuständig ist, welche Leistungen das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch bereithält und wo verbindliche Auskünfte zu bekommen sind.

Kurze Antwort

Arendsee gehört zu Landkreis Altmarkkreis Salzwedel. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner6.666
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLandkreis Altmarkkreis Salzwedel
  • BundeslandSachsen-Anhalt

Zuständigkeit auf einen Blick

Arendsee gehört zum Landkreis Altmarkkreis Salzwedel. Dessen Sozialverwaltung ist zuständig für Anträge nach dem SGB XII. Die örtliche Verwaltung in Arendsee kann Anträge entgegennehmen; entschieden wird auf Kreisebene.

Mit etwa 6.666 Einwohnern gehört Arendsee zu den kleineren Kommunen. Die Beratung vor Ort ist häufig ehrenamtlich oder über Verbände organisiert. Der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel umfasst insgesamt rund 86.878 Einwohner.

Die Aufgabenteilung in Sachsen-Anhalt sieht Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche und Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt als überörtlichen Träger vor. Diese Trennung entscheidet, wohin ein Antrag aus Arendsee am Ende geht. Das Landesverwaltungsamt ist zugleich Versorgungsamt und bearbeitet Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl39619
  • Vorwahl039003, 039034, 039036
  • Kfz-KennzeichenSAW

Leistungen im Überblick

Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.

So läuft der Antrag

Für Menschen in Arendsee gilt der übliche Ablauf: Antrag stellen, Unterlagen nachreichen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen. Der Widerspruch ist kostenfrei.

Der Nachranggrundsatz bedeutet nicht, dass ein Antrag zurückgestellt werden darf. Das Amt muss vorläufig leisten und die Kosten anschließend beim vorrangigen Träger erstatten lassen.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.

Sozialämter in der Umgebung

Was oft gefragt wird

Zählt mein Erspartes?

Ein Schonbetrag bleibt geschützt, ebenso angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug und selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.