Sozialamt Baden-Württemberg
Sozialamt Asperg
Diese Seite bündelt, was für Asperg zur Zuständigkeit in der Sozialhilfe gilt. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber dabei, mit der richtigen Frage an der richtigen Stelle anzukommen.
Kurze Antwort
Asperg gehört zu Landkreis Ludwigsburg. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
- Einwohner13.836
- Statuskreisangehörig
- KreisLudwigsburg
- BundeslandBaden-Württemberg
Zuständigkeit auf einen Blick
Für Sozialhilfeleistungen in Asperg ist nicht die Stadtverwaltung selbst, sondern der Landkreis Ludwigsburg zuständig. Die Kreisverwaltung führt das Sozialamt oder Amt für Soziales und Teilhabe.
Asperg zählt rund 13.836 Einwohner. Wer hier einen Antrag stellt, sollte sich die Abgabe bestätigen lassen, weil der Vorgang anschließend weitergeleitet wird. Der Landkreis Ludwigsburg umfasst insgesamt rund 534.074 Einwohner.
Landesrechtlich sind in Baden-Württemberg Stadt- und Landkreise zuständig, ergänzt um Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Asperg. Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Asperg
- Offizielles Portal Landkreis Ludwigsburg
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Einordnung
Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:
- Postleitzahl71679
- Vorwahl07141
- Kfz-KennzeichenLB
Leistungen im Überblick
Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.
Bildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Dauerhafte Leistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenHilfe zur Pflege
Ergänzende Leistung, wenn Pflegekasse, Rente und Vermögen die Pflegekosten nicht decken.
Mehr erfahrenÜbernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenDer Weg zum Antrag
Der Weg beginnt mit der Kenntnis des Trägers. Sobald Landkreis Ludwigsburg weiß, dass jemand seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, läuft die Leistung nach § 18 SGB XII an. Ein förmlicher Antrag ist dafür nicht zwingend.
Die Sozialhilfe deckt den gegenwärtigen Bedarf, nicht vergangene Monate. Deshalb ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtiger als die Vollständigkeit der Unterlagen.
Was die Regelsätze hergeben
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Unterkunft und Heizung kommen in angemessener Höhe hinzu, ebenso mögliche Mehrbedarfe. Die Beträge gelten unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Sozialämter in der Umgebung
- Tamm
- Ludwigsburg
- Markgröningen
- Freiberg am Neckar
- Bietigheim-Bissingen
- Schwieberdingen
- Kornwestheim
- Ingersheim
Fragen und Antworten
Gilt die Zuständigkeit auch ohne festen Wohnsitz?
Ja. Bei Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt ist der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich. Das Amt darf die Leistung nicht mit dem Hinweis auf eine andere Kommune verweigern.
Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind prüft das Amt Unterhaltsansprüche. Unterhalb dieser Grenze findet kein Rückgriff statt.
Muss ich Änderungen melden?
Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.
Kann ich den Antrag online stellen?
Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.
Wo stelle ich in Asperg einen Antrag auf Sozialhilfe?
Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Ludwigsburg. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.