Sozialamt Baden-Württemberg

Sozialamt Freiberg am Neckar

Wer in Freiberg am Neckar Leistungen der Sozialhilfe braucht, landet früher oder später bei einer konkreten Frage: Welche Stelle entscheidet eigentlich über den Antrag? Diese Seite ordnet die Zuständigkeit, nennt die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und zeigt, welche Leistungen über welches Amt laufen.

Kurze Antwort

Freiberg am Neckar gehört zu Landkreis Ludwigsburg. Dort liegt die Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

  • Einwohner16.227
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLudwigsburg
  • BundeslandBaden-Württemberg

Wer ist zuständig?

Der Landkreis Ludwigsburg ist örtlicher Träger der Sozialhilfe für Freiberg am Neckar. Anträge nach dem SGB XII werden dort bearbeitet und beschieden.

In Freiberg am Neckar leben ungefähr 16.227 Menschen. Für Sozialleistungen bedeutet das in aller Regel: erste Auskunft vor Ort, Entscheidung eine Ebene höher. Insgesamt leben im Landkreis Ludwigsburg etwa 534.074 Menschen.

In Baden-Württemberg sind Stadt- und Landkreise örtliche Träger der Sozialhilfe. Überörtlicher Träger ist Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Für Menschen in Freiberg am Neckar heißt das: Existenzsichernde Leistungen laufen kommunal, Teilhabeleistungen häufig eine Ebene darüber. Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Kurz eingeordnet

Zur Einordnung die wichtigsten Ortsdaten von Freiberg am Neckar:

  • Postleitzahl71691
  • Vorwahl07141
  • Kfz-KennzeichenLB

Welche Leistungen es gibt

Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt an Alter, Erwerbsfähigkeit und Pflegebedarf. Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Bereiche im Detail.

So läuft der Antrag

Wer aus Freiberg am Neckar einen Antrag stellt, sollte die Abgabe belegen können. Persönliche Abgabe mit Quittung, Einwurfeinschreiben oder Fax mit Sendebericht sind im Streitfall belastbar, eine einfache E-Mail eher nicht.

Auch bei laufendem Verfahren besteht ein Anspruch auf Beratung nach §§ 14 und 15 SGB I. Eine falsche Auskunft kann später einen Herstellungsanspruch begründen.

Die Zahlen für 2026

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Neben dem Regelbedarf zählen Unterkunft, Heizung und anerkannte Mehrbedarfe zum Gesamtbedarf. Erst davon wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.

Nachbarorte

Was oft gefragt wird

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei feststehendem Anspruch kann vorher ein Vorschuss verlangt werden.

Wer entscheidet über Eingliederungshilfe?

In Baden-Württemberg ist Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zuständig. Der Antrag kann trotzdem beim örtlichen Amt abgegeben werden, das ihn weiterleiten muss.

Was ist mit Bildung und Teilhabe für meine Kinder?

Das Paket gilt nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Antrag geht an die Stelle, von der die Hauptleistung kommt.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

Für die Fristwahrung nicht. Der Antrag kann schriftlich abgegeben oder eingeworfen werden. Für die Beratung ist in größeren Verwaltungen ein Termin üblich.