Sozialamt Baden-Württemberg

Sozialamt Marbach am Neckar

Hinter dem Wort Sozialamt steckt keine bundeseinheitliche Behörde, sondern eine kommunale Aufgabe. Diese Seite erklärt, wie sie für Marbach am Neckar verteilt ist und welche Leistungen an welcher Stelle beantragt werden.

Kurze Antwort

Anträge aus Marbach am Neckar bearbeitet Landkreis Ludwigsburg als örtlicher Träger der Sozialhilfe.

  • Einwohner16.010
  • Statuskreisangehörig
  • KreisLudwigsburg
  • BundeslandBaden-Württemberg

Welche Stelle entscheidet?

Marbach am Neckar ist eine kreisangehörige Gemeinde. Örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis Ludwigsburg; dessen Sozialamt oder Amt für Soziales und Teilhabe entscheidet über Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Marbach am Neckar zählt rund 16.010 Einwohner. Wer hier einen Antrag stellt, sollte sich die Abgabe bestätigen lassen, weil der Vorgang anschließend weitergeleitet wird. Mit rund 534.074 Einwohnern im gesamten Kreisgebiet ist die Sozialverwaltung entsprechend dimensioniert.

Landesrechtlich sind in Baden-Württemberg Stadt- und Landkreise zuständig, ergänzt um Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) als überörtlichen Träger. Das prägt auch die Bearbeitung von Anträgen aus Marbach am Neckar. Die Eingliederungshilfe liegt in Baden-Württemberg bei den Stadt- und Landkreisen; der KVJS übernimmt Beratung, Fachaufsicht und überörtliche Aufgaben.

Offizielle Quellen

Offizielle Quelle

Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.

Einordnung

Wer Formulare ausfüllt, braucht meist diese Angaben:

  • Postleitzahl71672
  • Vorwahl07144
  • Kfz-KennzeichenLB

Das leistet die Sozialhilfe

Je nach Lebenslage kommen unterschiedliche Kapitel des SGB XII in Betracht. Ein Überblick über die relevanten Leistungen:

So läuft der Antrag

Für Menschen in Marbach am Neckar gilt der übliche Ablauf: Antrag stellen, Unterlagen nachreichen, Bescheid abwarten, bei Bedarf innerhalb eines Monats widersprechen. Der Widerspruch ist kostenfrei.

Bevor Vermögen eingesetzt wird, prüft das Amt vorrangige Leistungen. Erst danach stellt sich die Frage, welche Rücklagen geschützt bleiben und welche nicht.

Was die Regelsätze hergeben

Regelbedarfsstufen 2026 nach der Anlage zu § 28 SGB XII
StufeWerMonatlich
1Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung563 Euro
2Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen506 Euro
3Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 Euro
4Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 bis unter 14 Jahren390 Euro
6Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren357 Euro

Die Tabelle zeigt nur den Regelbedarf. Miete, Nebenkosten, Heizung und Mehrbedarfe werden gesondert berechnet und kommen obendrauf.

Nachbarorte

Fragen und Antworten

Ab wann wird gezahlt?

In der Sozialhilfe setzen die Leistungen nach § 18 SGB XII ein, sobald der Träger Kenntnis von der Notlage hat. Rückwirkend für zurückliegende Monate wird grundsätzlich nicht gezahlt.

Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.

Wo stelle ich in Marbach am Neckar einen Antrag auf Sozialhilfe?

Zuständig ist die Sozialverwaltung des Landkreis Ludwigsburg. Ein formloser Antrag genügt zunächst; Unterlagen können nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum, an dem das Amt von der Notlage erfährt.

Kann ich den Antrag online stellen?

Das hängt von der Kommune ab. Wohngeld und Schwerbehindertenausweis sind vielerorts digital möglich, Anträge nach dem SGB XII häufiger noch als Formular mit Upload.

Muss ich Änderungen melden?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.