Sozialamt Thüringen
Sozialamt Berga-Wünschendorf
Ob Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bildung und Teilhabe: In Berga-Wünschendorf hängt jede dieser Leistungen an einer bestimmten Verwaltungsebene. Diese Übersicht ordnet sie ein.
Kurze Antwort
Zuständig für Berga-Wünschendorf ist die Sozialverwaltung des Landkreis Greiz. Anträge nach dem SGB XII werden dort entschieden.
- Einwohner5.933
- Statuskreisangehörig
- KreisGreiz
- BundeslandThüringen
Wer ist zuständig?
Für Berga-Wünschendorf entscheidet nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis Greiz als örtlicher Träger der Sozialhilfe. Der Weg führt in Thüringen oft über die Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die als Annahmestelle dient.
Berga-Wünschendorf hat rund 5.933 Einwohner. Für die meisten Leistungen führt der Weg deshalb aus der Gemeinde heraus. Der zuständige Kreis zählt rund 93.707 Einwohner, was die Größe der dortigen Sozialverwaltung erklärt.
Für Berga-Wünschendorf gilt die Landesregelung von Thüringen: Die laufende Sozialhilfe liegt bei Landkreise und kreisfreie Städte, die überörtliche Zuständigkeit bei Thüringer Landesverwaltungsamt. Das Landesverwaltungsamt ist überörtlicher Träger und bearbeitet zusätzlich das Schwerbehindertenrecht.
Verbindliche Auskunft
Offizielle Quelle
- Offizielles Portal der Stadt Berga-Wünschendorf
- Offizielles Portal Landkreis Greiz
- Thüringer Landesverwaltungsamt
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Das leistet die Sozialhilfe
Die Sozialhilfe besteht aus mehreren Kapiteln mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Diese Übersichten führen in die einzelnen Leistungen ein.
Übernahme der Bestattungskosten
Sozialbestattung, wenn die Kosten für die Verpflichteten nicht zumutbar sind.
Mehr erfahrenBlindenhilfe und Landesblindengeld
Nachteilsausgleich bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Mehr erfahrenSchwerbehindertenausweis
Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen durch das Versorgungsamt.
Mehr erfahrenWohngeld
Mietzuschuss für Haushalte mit eigenem Einkommen, beantragt bei der Wohngeldstelle.
Mehr erfahrenBildung und Teilhabe
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung und Vereinsbeiträge.
Mehr erfahrenHilfen zur Gesundheit
Krankenbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Mehr erfahrenAntragstellung Schritt für Schritt
Anträge aus Berga-Wünschendorf dürfen bei jeder Behörde abgegeben werden. Nach § 16 SGB I muss die annehmende Stelle sie weiterleiten, und das Datum der ersten Abgabe bleibt maßgeblich.
Sozialhilfe ist nachrangig. Renten, Unterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen der Pflegekasse gehen vor und müssen zuerst ausgeschöpft werden.
Die Zahlen für 2026
| Stufe | Wer | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft sowie Erwachsene in besonderen Wohnformen | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern und Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis unter 14 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von der Geburt bis unter 6 Jahren | 357 Euro |
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen angemessenen Wohnkosten übernommen. Ein rechnerisches Absinken der Sätze verhindert der gesetzliche Besitzschutz.
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Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Er ist kostenfrei und kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialamt und Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Personen zuständig und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Muss ich Änderungen melden?
Ja, unverzüglich und am besten schriftlich. Nicht gemeldete Änderungen führen regelmäßig zu Rückforderungen.
Bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?
Ja. Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und in Teilhabefragen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung beraten kostenlos und unabhängig vom Amt.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, weil ein rechnerisches Absinken durch den gesetzlichen Besitzschutz verhindert wird. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich.